Förderung
Unterstützung für energetische Sanierungen
Der Austausch von Kellerfenstern und -türen gegen hochwassersichere und druckwasserdichte Elemente erhöht nicht nur die Sicherheit Ihres Gebäudes, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen auch staatlich gefördert werden. Je nach Maßnahme kommen Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Betracht.
Besonders sinnvoll ist eine Kombination aus Hochwasserschutz und energetischer Verbesserung. Dadurch erhöhen Sie nicht nur den Schutz Ihres Gebäudes, sondern verbessern auch Ihre Chancen auf eine Förderung.
Für eine genaue Einschätzung der Fördermöglichkeiten empfiehlt es sich, frühzeitig einen Energieberater oder eine Energieberaterin einzubeziehen. Diese können prüfen, welche Maßnahmen förderfähig sind und Sie bei der Antragstellung unterstützen.
Überblick über wichtige Fördermöglichkeiten
KfW-Förderung – Investitionszuschuss oder Kredit
Über die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Maßnahmen gefördert werden, die Gebäude widerstandsfähiger gegen Klimafolgen wie Hochwasser oder Starkregen machen. Dazu kann auch der Einbau von druckwasserdichten Kellerfenstern und -türen gehören.
Mögliche Förderung:
- Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit über KfW-Programme, z. B. im Rahmen von Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder zur Anpassung an Klimafolgen
- Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gebäudeschutzes und zur Klimaanpassung
- Förderfähigkeit insbesondere bei Bestandsgebäuden und privaten Eigentümerinnen und Eigentümern
Voraussetzung:
Die Maßnahme muss fachgerecht durchgeführt werden und den technischen Anforderungen der jeweiligen Förderrichtlinie entsprechen.
BAFA / BEG – Förderung im Rahmen energetischer Sanierung
Der Austausch von Kellerfenstern und -türen kann auch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden, wenn die Maßnahme zu einer energetischen Verbesserung der Gebäudehülle beiträgt.
Mögliche Förderung:
- Zuschüsse für den Austausch alter Fenster und Türen gegen energieeffiziente und dichte Bauelemente
- Förderung bei Umsetzung durch ein qualifiziertes Fachunternehmen
- Möglichkeit der Kombination mit weiteren energetischen Sanierungsmaßnahmen
Wichtig:
Bei dieser Förderung steht die energetische Verbesserung im Vordergrund. Hochwasserschutzfenster können förderfähig sein, wenn sie gleichzeitig die energetischen Anforderungen an Fenster und Außentüren erfüllen.
Steuerliche Förderung nach § 35c EStG
Alternativ zu einer direkten Förderung kann für energetische Sanierungsmaßnahmen auch eine steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen werden.
Diese gilt für selbstgenutzte Wohngebäude, die zum Zeitpunkt der Maßnahme älter als 10 Jahre sind.
Mögliche Förderung:
- Steuerermäßigung von 20 % der Sanierungskosten, verteilt über drei Jahre
- Maximal 40.000 € Steuerermäßigung pro Wohnobjekt
- Förderfähig u. a. der Austausch von Fenstern und Außentüren, sofern die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden
Voraussetzung:
- Durchführung der Maßnahme durch ein Fachunternehmen
- Ausstellung einer Fachunternehmerbescheinigung für die Steuererklärung
Hinweis: Die steuerliche Förderung bezieht sich ausschließlich auf energetische Maßnahmen. Druckwasserdichte Kellerfenster oder -türen können berücksichtigt werden, wenn sie gleichzeitig die energetischen Anforderungen an moderne Fenster oder Türen erfüllen. Eine Kombination dieser Steuerermäßigung mit anderen Förderprogrammen für dieselbe Maßnahme ist in der Regel nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Förderprogramme und Konditionen jederzeit Änderungen unterliegen können. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt unter www.kfw.de, www.bundesfinanzministerium.de oder www.bafa.de.
Stand: März 2026
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Susanne Hain, Toni Hain,
Johannes Forthomme
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